Allgemeine Geschäftsbedingungen von MotoWorldTours (MWT)
Stand: 01.11.2021
A) Allgemeine Bedingen zum Vertragsschluss mit MWT
1. Vertragspartner
Ihr Vertragspartner für alle Dienstleistungen und Waren dieses Internetauftritts ist:
MotoWorldTours
Marc Collins
Wachtelberg 10e
15378 Hennickendorf
Germany
Tel.: +49 151 156 76 027
E-Mail: info@motoworldtours.com
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag mit uns kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Sie können ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Veranstaltung oder Waren (nachfolgend für Veranstaltungen und Waren: „Artikel“) abgeben, indem Sie den Artikel in den virtuellen Warenkorb legen und am Ende Ihres Bestellvorgangs den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklicken.
Unmittelbar danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang Ihres Angebots (Bestellbestätigung). Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen durch die Warenlieferung und den Versand einer damit korrespondierenden E-Mail (Versandbestätigung) oder bei Veranstaltungen nur durch die Versendung der E-Mail. Wir nehmen nur Aufträge in Deutschland und der EU für Warenlieferungen an. Verträge für Touren, Events und Trainings erfolgen ohne Beschränkungen.
B) Bestimmungen für Freizeitveranstaltungen, Trainings und Touren
1. Leistungsumfang, Leistungs- und Preisänderungen
Der Leistungsumfang der Freizeitveranstaltungen (z.B. U.B.B.O.M., Individual Training, Enduro-Training oder Touren) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegt.
Vor Vertragsschluss kann MWT jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Tourende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen wesentlicher Tourleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Tourvertrages, die nach Vertragsschluss und vor Tourbeginn notwendig werden und vom Tourveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
MWT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Tourleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Tourvertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Tourveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Tourvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatztour zu verlangen, wenn MWT ihm eine solche Tour angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von MWT zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber MWT reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatztour verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber MWT nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte MWT für die Durchführung der geänderten Tour bzw. Ersatztour bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
2. Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungs- bzw. Trainingsgebühr wird 10 Werktage nach Buchungszeitpunkt fällig. Liegen zwischen dem Buchungszeitpunkt und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Tage, ist die Gebühr innerhalb von 3 Tagen nach Buchungszeitpunkt zur Zahlung fällig.
3. Rücktritt bei Events & Touren
a) Events & Trainings
Möchte der Kunde aus persönlichen Gründen von der Freizeitveranstaltung zurücktreten, fallen folgende Stornogebühren an:
• bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Stornogebühr des bestellten Beitrages
• bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages
• unter 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages
Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung / Umtausch, oder Gutschrift einer Buchung und eines Termins.
Eine Umbuchung kann durch MWT durchgeführt werden, stellt in dem Fall jedoch eine reine freiwillige Kulanzlösung dar. Für eine Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro inkl. Mwst. an. Im Fall eines Ausweichtermins wird dieser von MWT nach Rücksprache mit dem Kunden bestimmt. Keine freie Terminwahl durch den Kunden.
Bitte habe dafür Verständnis, dass ebenso ein Attest / Krankschreibung von Ärzten etc. den angebotenen beschriebenen Storno / Rücktritt Regeln nicht außer Kraft setzen.
Um bei einem Rücktritt keinen Verlust zu verzeichnen, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Rücktrittsversicherung.
b) Touren
Der Kunde kann jederzeit vor Tourebeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MWT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn der Kunde von der Tour zurücktritt oder wenn er die Tour nicht antritt, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Tourpreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Tour nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tourpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Tourvorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in im folgenden unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tourpreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Tourleistungen sind dabei berücksichtigt.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Tourteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Tourdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Tour wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Tourdokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Tour keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Aufstellung) ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Kunde/Teilnehmer:
Bis 31 Tage vor Tourantritt: 15%
Ab 30. bis 24. Tag vor Tourantritt: 25%
Ab 23. bis 17. Tag vor Tourantritt: 40%
Ab 16 bis 7. Tag vor Tourantritt: 60%
Ab 6. Tag vor Tourantritt: 80%
Bis zum Tourbeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Tour durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. MWT kann dem Wechsel in der Person des Tourenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle eines Rücktritts kann MWT vom Kunden die entstandenen Mehrkosten verlangen.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Tour hat der Tourende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour gegenüber MWT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Tourende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Tourenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Tourende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MWT die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Tourenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Tour.
Sofern es MWT möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Tourausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Tour informieren. MWT haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Tourende den MWT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Tourveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Tourende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Tour wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von MWT bedingt sind. MWT steht dafür ein, den Tourenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Tourenden nicht eingehalten werden, so dass der Tourende deshalb an der Tour verhindert ist, kann MWT den Tourenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
4. Widerruf
Dem Kunden steht für Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu.
5. Risikohinweise und Ausschlüsse
Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und darf keinem Fahrverbot unterliegen. Er muss zurzeit der Fahrveranstaltung fahrtauglich sein und darf insbesondere nicht alkoholisiert sein. Die Fahrer verpflichten sich die Risikohinweise unter C)1 zu beachten und die darin enthaltenen Verhaltensregeln und Beschränkungen einzuhalten. Sie befolgen zwingend die Anweisungen der Instruktoren. Fahrer, die sich nicht an die Verhaltensregeln oder Anweisungen halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Fahrer ist verpflichtet im Rahmen seines fahrerischen Könnens stets so zu fahren und sich so umsichtig zu verhalten, dass eine über die bloße Streckenbenutzung hinausgehende Gefährdung anderer vermieden wird. Treten durch besondere Ereignisse (Sturz, Unfall, Veränderung der Strecke durch Abnutzung oder besondere Ereignisse wie umgestürzte Bäume) Gefahren auf, die anderen Fahrern unbekannt sind, hat der Fahrer einen Instruktor sofort und unverzüglich hiervon zu unterrichten. Bei Gefahr in Verzug hat der Fahrer die anderen nachfolgenden Fahrer in geeigneter Weise sofort zu warnen.
6. Motorrad und Schutzkleidung
Jeder Fahrer darf nur mit einem verkehrs- und geländesicheren Motorrad an der Veranstaltung teilnehmen. Es sind nur Gelände- und Enduro-Motorräder zugelassen. Der Fahrer ist selbst für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die Instruktoren müssen die (weitere) Teilnahme am Fahren mit dem verwendeten Motorrad untersagen, wenn ein Sicherheitsmangel festgestellt wird.
Während der gesamten Veranstaltung ist beim Fahren auch auf kurzer Strecken ein Helm zu tragen. Weitere Schutzkleidung (insbesondere Endurostiefel, Handschuhe, Knie-, Hüft-, Schulterprotektoren) werden dringend empfohlen. Jeder Fahrer entscheidet hierüber im Rahmen seiner freiwilligen Selbstgefährdung eigenverantwortlich.
7. Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die dem Teilnehmer an einem ARTIKEL (Definition: siehe 2.) entstehen, ist die Haftung von MWT auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen des Vertrags besteht die Kardinalpflicht insbesondere in der (mangelfreien) Lieferung der bestellten ARTIKEL. Die Haftung ist in diesem Fall auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Höhe der Haftung ist auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt.
8. Notarzt
Bei einigen Veranstaltungen holen wir vorsorglich einen Notarzt, der sich auf dem Gelände aufhält. Ein Anspruch besteht hierauf nicht. Insbesondere kann es sein, dass der Notarzt wegen kurzfristiger Ereignisse absagen muss oder aber das Gelände verlassen muss, weil es zu einem Zwischenfall kam und er einen Patienten in das Krankenhaus begleitet.
C) Risikohinweise
1. Allgemeine Hinweise
• Der Kunde fährt mit seinem Motorrad oder einem Mietmotorrad in mehr oder weniger unwegsamen Gelände.
• Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Veranstaltung voraussichtlich nicht ohne Stürze bewältigen kann. Diese verlaufen i.d.R. glimpflich, so dass keine Körperschäden auftreten und das Motorrad keine oder nur kleinere Schäden (verbogener Schalthebel, Sollbruch am Brems- oder Kupplungshebel) aufweisen. Es sind im Einzel- und Ausnahmefall aber auch größere Beschädigungen nicht auszuschließen. MWT empfiehlt daher Windschilde, Spiegel und Koffer abzubauen.
• Wir setzen voraus, dass die Fahrer körperlich fit und gesund sind, um die Veranstaltung insoweit schadenfrei zu absolvieren. Wir bitten vor allem bei mehrtätigen Veranstaltungen den Alkoholkonsum am Abend zuvor darauf einzustellen. Während der Fahrzeiten gilt für Fahrer 0,0 ‰, also absolutes Alkoholverbot.
• Um die unterschiedlichen Fahrtstrecken möglichst schadensfrei bewältigen zu können, sollte der Fahrer sich vorab intensiv befragen, welche Kategorie seinen Fahrkönnen und seiner fahrerischen Erfahrung entspricht. MWT empfiehlt im jeden Fall mit der einfachen Runde zu beginnen, um auch warm zu werden.
• MWT kann eine Veranstaltung nach pflichtgemäßen Ermessen unterbrechen oder absagen, wenn die Witterungsbedingungen eine Gefahrenlage schaffen, die eine Fortsetzung zu gefährlich erscheinen lassen.
• Der Tourende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Tourende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Tourende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
2. Kategorisierung der Anforderungen unserer Touren und Events
a) Easy Adventure
Der Fahrer sollte mindestens an zwei Enduro-Tages-Trainings teilgenommen haben oder selbst schon mehrfach im Gelände (also nicht nur Schotterstraße) geübt haben und körperlich fit sein. Es sind evtl. schmale Pfade auf fest gefahrene Erde mit Steinen und Kies, auch im Wald zu bewältigen. Die Wege sind nicht eben und kippen oder haben Schlaglöcher, die auch mit Wasser gefüllt sein können, so dass die Tiefe vor dem Durchfahren nicht exakt vorhergesehen werden kann. Die Maschine ist daher nicht immer wie gewohnt lenk- und beherrschbar. Es soll nur an übersichtlichen Stellen angehalten werden, um Kollisionen zu vermeiden. Leichte Auf- und Abstiege sind zu
bewältigen. Der Untergrund ist nicht immer fest, es gibt evtl. Passagen mit Sand, losem Kies, feuchten Holzbohlen (Brücken), Schlamm und Wasser, so dass ein Rad auch wegrutschen kann. Im Wald ist besonders darauf zu achten, dass der Lenker an keinem Ast oder Baum hängen bleibt.
b) Classic Adventure
Der Fahrer sollte um routinierte Erfahrung beim Fahren im Gelände verfügen und vieljährige Motorraderfahrung verfügen. Neben den Geländeanforderungen unter a) erwarten den Fahrer evtl. stark zur Seite geneigte Fahrspuren, treppenartig angelegte Gelände mit bis zu 40 cm Stufen, die bergab gefahren werden müssen, tiefere Wasserdurchfahrten (40cm), körperlich anstrengende Geländeformationen, bei denen neben Geschicklichkeit auch Kraft und Ausdauer gefragt sind. Es sind längere Auf- und Abfahrten mit Neigungswinkeln von bis zu 40% zu bewältigen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Maschine mit dem Bodenblech an einzelnen Stellen aufsetzt.
c) Hard Adventure
Eine Route für Könner. Geländefahrten sollten dem Fahrer vertraut sein. Hier fühlen sich Fahrer wohl, die über jahrelange Geländeerfahrung ggf. auch durch Teilnahme an Enduro-Rallyes verfügen und sich im Gelände nahezu genauso sicher bewegen können wie im Straßenverkehr. Neben den unter a) und b) benannten Routenabschnitten finden sich alle denkbaren Geländeuntergründe und Auf- und Abfahrten mit bis zu 100 Metern und einer Neigung von bis zum 80%. Es ist nicht auszuschließen, dass die Maschine stecken bleibt und nur mit fremder Hilfe wieder auf die Strecke gebracht werden kann.
d) Unterstützung
Wenn sich der Fahrer nicht sicher ist, welche Kategorie er bewältigen kann oder ob er überhaupt in der Lage ist, die leichte Route zu bewältigen, unternimmt MWT auf Wunsch hin eine Probefahrt nicht notwendigerweise auf der abgesperrten Route, um die eigene Einschätzung des Fahrers zu unterstützen.
e) Einführungsrunde für Events auf festen Plätzen
Vor Freigabe der Strecke unternehmen wir mit den Fahrern eine Einführungsrunde, bei der ein Instruktor/Guide die Runde mit den Fahrern abfährt. Bei kritischen Stellen hält der Instruktor an und zeigt auf Risikobereiche. Er wird dabei wegen der laufenden Motorengeräusche nicht immer verstehbar sein. Wenn etwas nicht klar geworden sein sollte und der Fahrer die verbale Information benötigt, bitte den Arm heben. Der Instruktor/Guide wird dann dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die verbale Information an Ort und Stelle bekommt. In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründen eine verbale Erläuterung unerlässlich ist, wird der Instruktor/Guide dafür Sorge tragen, dass die Maschinen ausgestellt werden, damit ihn jeder verstehen kann.
c) Verhalten der Fahrer
Wenn zur Veranstaltung ein Notarzt anwesend ist, wird zu Veranstaltungsbeginn dessen Handy- Nummer mitgeteilt. Diese Nummer soll sich jeder Fahrer ein sein Handy einspeichern, damit sie im Notfall schnell zur Hand ist. Die Fahrer auf der Strecke müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer vermieden wird. Auf langsamere und vorsichtigere Fahrer ist Rücksicht zu nehmen. Gestürzten soll zur Hilfe geeilt werden; dies vor allem zu prüfen, ob der Fahrer verletzt ist.
Die Fahrer müssen die Risikohinweise, Verhaltensregeln und die Anordnungen der Instruktoren/Guides zu befolgen.
D) Ergänzende Regelungen zum Warenkauf
1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der gekauften Ware ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kaufsache auf der Internetseite, die auch dem jeweiligen Warenkorb zu entnehmen ist.
2. Beförderung und Versandkosten
Wir übersenden Ihnen die Ware nach Möglichkeit in einer einzigen Sendung. Unsere Versandkosten betragen 7,49 € je Sendung.
3. Preisangaben/ Zahlungsmöglichkeiten/ Eigentumsvorbehalt
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Der Kunde hat für Waren und Veranstaltungen Vorkasse durch für MWT kostenfreie Banküberweisung zu leisten. Die Ware bleibt unabhängigen davon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MWT.
4. Rücksendungen
Für Rücksendungen aufgrund des Widerrufs oder Gewährleistung kontaktieren Sie bitte info@motoworldtours.com.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für Waren 2 Jahren vom Zeitpunkt des Erhalts der Ware beim Käufer gerechnet. Die Gewährleistungsfrist beträgt nur ein Jahr, wenn der Käufer Unternehmer ist und die Ware für seine unternehmerische Tätigkeit kauft. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB bleiben unberührt.
E) Zahlungsbedingungen
Der Kunde kann auf die Rechnung Vorkasse leisten. Die Ware wird mit Geldeingang bei uns ausgeliefert.
Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.
F) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Tour-, Event oder Trainingsvertrages zur Folge.
G) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis wird das für Rüdersdorf OT Hennickendorf örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.